50.000 EUR Streitwert für Upload von 5 Musiktiteln in P2P-Tauschbörse

von Rechtsanwältin Denise Himburg, Berlin
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LG Düsseldorf legte den Streitwert für einen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens geltend gemachten Unterlassungsantrages wegen Anbietens von 5 aktuellen Musiktiteln in P2p-Tauschbörsen auf 50.000 EUR fest (Beschluss vom 25.05.2011, Az.: 12 O 73/11).

Dies entspricht der Rechtsprechung anderer Gerichte (z.B. LG Köln, Urteil vom 18.07.2007, Az.: 28O 480/06)
09/2011
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