«Zur Artikelübersicht

Abänderung von Unterhaltstiteln

von Rechtsanwältin Gabriela Althoff

Das Familiengericht (AG T/K) ist in einem von der Unterzeichnerin bearbeiteten Fall vorläufig zu dem Ergebnis gekommen, dass dem von der Unterzeichnerin vertretenen Kläger, welcher eine Herabsetzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs beantragt hat, unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung recht zu geben ist.
 
Die Herabsetzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs entspricht nach Auffassung des Amtsgerichts gemäß § 15 78 b BGB der Billigkeit. Insbesondere hat das Amtsgericht darauf abgestellt, dass ehebedingte Nachteile nicht vorliegen. Ehebedingte Nachteile sind von der Gegenseite substantiiert vorzutragen. In diesem Fall fehlte der Vortrag. Das Gericht hat unter Berücksichtigung der Ehedauer  und der Tatsache ,dass der hier vertretene Kläger bereits 17 Jahre Unterhalt an seine geschiedene Ehefrau gezahlt hat, entschieden, dass eine Herabsetzung des Unterhalts angemessen ist. In Anlehnung an die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wegfall der Lebensstandardgarantie hat nach Auffassung des Gerichts eine Herabsetzung des Unterhalts zu der Höhe zu erfolgen, die für die ehemalige Ehefrau nötig ist, um den Selbstbehalt von 1000 € sicherzustellen. Im vorliegenden Fall hatte die Beklagte monatliche Einkünfte unter Berücksichtigung der berufsbedingten Aufwendungen von 816,05 €, so dass das Gericht eine Herabsetzung des Unterhalts auf  183,95 € für angemessen hält. Vorher hatte der Kläger 600 € nachehelichen Unterhalt an seine Ehefrau entrichten müssen.
 
Nun soll der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau bis zur Vollendung des 65.Lebensjahres des hier vetretenen Ehemannes in der verminderten Höhe befristet werden. Der  Ehemann ist  61 Jahre alt.
 
Falls Sie weitere Fragen zur Abänderung von Unterhaltstiteln und deren Voraussetzungen haben, empfiehlt es sich einen Erstberatungstermin zu vereinbaren.
06/2009
60 mal gelesen

Gehe zum Autor dieses Artikels Rechtsanwältin Gabriela Althoff


Mehr lesen zum Thema Unterhaltsrecht:

  • Abänderung von Unterhaltstiteln aus der Zeit vor d... von RAin Gabriela Althoff (2010)
  • Informationen zum Unterhalt von RA Thomas Richter (2009)
  • Neues Unterhaltsrecht seit 2008 von Rechtsanwälte Dr. Andrae, Kaden, Reuscher & Colleg (2009)



  •  

     



     

     

     

    Ein Rechtsanwalt aus Berlin
    Stefan Hölz
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Arbeitsvertragsrecht
  • Stefan Hölz ist Mitglied der Kanzlei Anwaltsbüro Hölz, Maschke & Solf aus Pankow. Ihre Adresse lautet:
    Hölz, Maschke & Solf
    Marienburger Straße 3
    10405 Berlin
    Über sich:
    „Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit orientieren sich vor allem an den Bedürfnissen und Interessen der Menschen. mehr lesen