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Einflußnahme auf den Bauvertrag

von Rechtsanwälte Rothstein Holz

Die Ansprüche eines Bauherrn ergeben sich aus dem Vertrag mit der Baufirma, gegebenenfalls auch aus einem Verhandlungsprotokoll und aus einem Leistungsverzeichnis. Da Verträge grundsätzlich verhandelt werden können und die Baufirma (deren Geschäft es ist, Bauvorhaben
durchzuführen) weiß, welche Vorteile man sich mit einer geschickten Vertragsgestaltung verschaffen kann, wird der Bauvertrag häufig von der Baufirma vorgegeben, um eine Vertragsverhandlung und damit eine für Sie günstige Vertragsgestaltung zu vermeiden.

Um diesen Nachteil eines von der Baufirma vorgegebenen Vertrages zu vermeiden, sollten Sie jede (wichtige) Position des Vertrages verhandeln. Es geht dabei zum Beispiel um

⇒ die Planung und Ausführung des Bauvorhabens,
⇒ das Datum des Beginns und der Fertigstellung des Bauvorhabens,
⇒ die Dauer der Gewährleistung,
⇒ den Schadensersatz bei einer Überziehung der Bauzeit und
⇒ einen Sicherheitseinbehalt für die Gewährleistung.

Allein die Position „Sicherheitseinbehalt“ kann sich mit einem 5-stelligen Betrag auswirken!

Aber auch alle anderen Positionen in einem Vertrag können sich auf die von Ihnen zu leistenden Abschlagszahlungen und auf die Schlußzahlung auswirken. Als Bauherr sollten Sie jedenfalls auf die Gestaltung des Vertrages Einfluß nehmen, damit Sie tatsächlich nur für das
bezahlen, was sie erhalten.

Es empfiehlt sich deshalb, das Bauvorhaben schon vor der Unterzeichnung des Vertrages mit einer Verhandlung des Vertrages auf die für Sie "richtige Bahn" zu bringen. Dies kann Ihnen während der Bauarbeiten und nach der Fertigstellung Ihres Bauvorhabens Zeit, Nerven und (viel) Geld sparen".
03/2010
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    Ein Rechtsanwalt aus Berlin
    Sven Rasehorn
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Sven Rasehorn ist Mitglied der Kanzlei Burazi Rechtsanwälte und Fachanwälte aus Charlottenburg-Wilmersdorf. Ihre Adresse lautet:
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