
Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Es ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwerlich in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen.
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und
die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die Teilnahme und Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Als Bundesrecht unterliegen sie der konkurrierenden Gesetzgebung. Landesrecht auf dem Gebiet des Straßenverkehrs ist unzulässig.
Die vielfältigen Regelungen des Verkehrsrechts sind für die Verkehrssicherheit in unterschiedlichem Maße relevant. Neben Verkehrssicherheitsaspekten sollen mit dem Verkehrsrecht auch Gesichtpunkte des Umwelt- und Lärmschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung geregelt und auch wirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigt werden.
Natürlich ist eine möglichst breite Beachtung der Verkehrsregeln anzustreben, denn diese
zielen darauf, die negativen Auswirkungen individueller Mobilität auf ein vertretbares Maß zu beschränken und wechselseitig Interessengegensätze auszugleichen.
Diese Zielsetzung wird auch mit Maßnahmen der Verkehrsüberwachung unterstützt. Dabei kommt es insbesondere darauf an, einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit
im Straßenverkehr zu leisten, anstatt Verstöße massenhaft und unreflektiert gegenüber ihrer Bedeutung für die Verkehrssicherheit zu ahnden.
Die Polizei muss vor allem konsequent gegen die Kraftfahrer vorgehen, die in eklatanter
Weise die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Unverantwortliche Raserei und das
Problem Alkohol und Drogen im Straßenverkehr bilden den Kern des Problems. Insofern
ist das Verkehrsrecht für die Polizei nicht Selbstzweck, sondern Instrument zur Gewährleistung von Verkehrssicherheit.