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Insolvenz bei Selbstständigen

von Rechtsanwalt Markus Schütz

Nur erfolgreiche Selbstständige sind kreditwürdig – wenn Sie also Schulden machen konnten, war Ihre Geschäftsidee überzeugend und Ihr Businessplan solide. Wenn sich ein Risiko realisiert, haben sich beide Vertragsparteien – Bank und Kreditnehmer – in ihren Annahmen geirrt. Ärgerlich – insbesondere wenn Sie Ihr Herzblut vergießen – und enttäuschend sicherlich, wenn das ursprüngliche Projekt aufgegeben werden muss. Aber Sie sollten die Möglichkeit zur “Scheidung von Ihren Schulden” im Blick behalten.

Die Initiative zurück gewinnen

Bei Schulden geht es ums Geld, beim Geld geht´s ums Geschäft. Es gibt gute und schlechte Geschäfte. Von schlechten Geschäften sollten Sie sich trennen. So banal es ist, so schwer fällt es, die Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt zu treffen.
Im Rückblick werden Sie das Scheitern Ihres Unternehmens als wertvolle Erfahrung verbuchen. Vieles wird Ihnen nicht ein zweites Mal passieren. Bis dahin müssen Sie sich über Ihre Perspektive klar werden.

Was Sie wollen

Als Selbständiger trifft Sie keine Insolvenzantragspflicht. Wenn Sie einen Insolvenzantrag in Betracht ziehen, bestimmen Sie den Zeitpunkt. Zumindest so lange kein Fremdantrag eines Gläubigers vorliegt. Natürlich dürfen Sie keine neuen Verbindlichkeiten eingehen, wenn Sie befürchten müssen, der Forderung nicht nachkommen zu können. Aber im Übrigen: Sie ziehen Ihren Karren so lange wie Sie wollen.
01/2010
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Gehe zum Autor dieses Artikels Rechtsanwalt Markus Schütz


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