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Schuldnerquote

von Rechtsanwalt Markus Schütz

Die Schuldnerquote soll das Verhältnis der Anzahl der Personen mit Negativmerkmalen am Anteil der Gesamtbevölkerung über 18 Jahren bezeichnen – so zumindest im Schuldneratlas 2009 des Verbandes der Vereine Creditreform e.V.

Schuldneratlas 2009

Der Schuldneratlas 2009 der Creditreform verzeichnet zum Stichtag am 01.10.09 eine Schuldnerquote für die Bundesrepublik Deutschland von 9.09%. Dies stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr und eine Fortsetzung des Trendes seit dem “Höhepunkt” der Schuldnerquote in 2007 von 10,85% dar.

Der Bericht führt für den Rückgang diverse Gründe an, doch die Wirkung des Insolvenzantrages als Entschuldungsantrag bleibt im Dunkel.

Mit dem Eröffnungsbeschluss im Insolvenzverfahren leistet der Schuldner ausschließlich an den Insolvenzverwalter oder Treuhänder. Die Säumnis gegenüber den Insolvenzgläubigern verliert ihre Bedeutung. Die Korrespondenz zwischen Gläubiger und Schuldner wird eingestellt. Der Schuldner ist “außen vor”. Neuer Ansprechpartner ist für beide Seiten der Verwalter bzw. Treuhänder. Anstelle der wirtschaftlichen Verstrickung tritt eine neue Verpflichtung gegenüber dem Verwalter. Kommt der Schuldner seinen laufenden Verpflichtungen – einschließlich der Verpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter nach – ist die Erfassung im Rahmen der Schuldnerquote überholt.

Schuldnerquote 2010 in Berlin: 0 Prozent

Was für eine wunderbare Vorstellung. Was spricht eigentlich dagegen?

Natürlich wären jedes Jahr “Neuzugänge” der Überschuldung zu verzeichnen – die Überschrift will provozieren. Deren Ordnung wäre sozusagen im Folgejahr zu leisten.

Alle anderen “Fälle” aber könnten professionell mit Hilfe des Insolvenzrechts geordnet werden. Denn mit Sicherheit ist eine schlechte Zahlungsmoral nicht der Grund der hohen Schuldnerquote.

Der Volksmund punktet gleich mit zwei Weisheiten: Aus den Rippen schneiden geht nicht und Gutes Geld schmeißt man schlechten nicht hinterher.

Und Im Übrigen: ganz wie im Wirtschaftsleben bei juristischen Personen üblich ist die Klärung der Verbindlichkeiten durch Liquidation der Gesellschaft die beste Lösung – eine Schuldnerquote für die GmbH oder AG nämlich gibt es nicht.

Ausblick

Ein aufgeklärter Umgang mit dem Insolvenzverfahren wird zu einem weiteren Rückgang der Schuldnerquote führen. Die jährliche Zahl von Restschuldbefreiungen hat ihren Höhepunkt längst nicht erreicht. Die Lösung von “Altschuldenfälle” trägt – Weltwirtschaftskrise zum Trotz – die Tendenz auch in den nächsten Jahren.
02/2010
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Gehe zum Autor dieses Artikels Rechtsanwalt Markus Schütz


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