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Wie verhalte ich mich in einem Strafverfahren? – Tipps, Ratschläge und Goldene Grundregel

von Rechtsanwalt Norbert Beital

A. Goldene Grundregel

Regelmäßig bestehen drei Wege, wie Sie davon erfahren, dass ein Strafverfahren gegen Sie geführt wird:

- Sie bekommen eine Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei.
- Ihre Wohnung wird durchsucht.
- Sie werden festgenommen.

In all diesen Fällen gilt nachfolgende Goldene Grundregel:

Mund halten, kein Gesprächsangebot der Polizei annehmen, sofort einen Strafverteidiger informieren und hinzuziehen.

Je weniger Sie sagen, umso mehr Spielraum verbleibt dem Strafverteidiger später, eine passende Verteidigungsstrategie zu entwerfen.

Scheinbar freundliche Gesprächsangebote der Polizei, um Sie angeblich zu entlasten, dienen häufig dazu, spätere Verteidigungsstrategien von vornherein zu blockieren.

Der Ausgang eines Strafverfahrens entscheidet sich in den ersten Minuten und Stunden und nicht etwa sechs Monate später im Rahmen einer Hauptverhandlung.

Die Polizei ist nicht Ihr Freund und Helfer!


B. Tipps und Ratschläge

1. Erhalten Sie eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung, gilt somit Folgendes:

- Gehen Sie nicht zum Termin! Es gibt keine Erscheinungs- und Aussagepflicht bei der Polizei!
- Rufen Sie noch nicht einmal an und sagen den Termin ab! Sie werden in ein Gespräch verwickelt, hierzu wird eine Aktennotiz gefertigt, über deren Inhalt Sie keine Kontrolle haben!
- Sofort und nur mit einem Strafverteidiger telefonieren! Er wird Sie beruhigen und die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.

2. Bei einer Wohnungsdurchsuchung gilt nichts anderes:

- Schweigen ist Gold! Man kann und darf Ihnen aus dem Schweigen später keinen Vorwurf machen, wohl aber kann man unbedachte Äußerungen notieren! Im Regelfall lassen Sie die Durchsuchung völlig passiv über sich ergehen!
- Familienmitglieder sind sofort zu isolieren! Ihnen steht ein Zeugnisverweigerungsrecht oder, wenn sie sich selbst belasten würden, ein Aussageverweigerungsrecht zu!
- Unterschreiben Sie nichts!
- Legen Sie gegen alles Widerspruch ein!
- Ziehen Sie einen neutralen Zeugen hinzu, der alles beobachtet und Notizen fertigt!
- Sämtliche beschlagnahmten Gegenstände müssen in einem Durchsuchungsprotokoll aufgelistet sein. Dieses unterschreiben Sie ebenfalls nicht!
- Rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an und teilen Sie diesem mit, wonach die Polizei sucht und ob Zufallsfunde befürchtet werden! Natürlich ohne Anwesenheit der Polizeibeamten!

3. Gerade bei einer Verhaftung sollten Sie nicht versuchen, der Drucksituation dadurch zu entkommen, dass Sie sich auf eine Vernehmung ohne anwaltlichen Beistand einlassen:

- Sofortige Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger! Hierzu haben Sie immer und jederzeit das Recht!
- Angaben zur Person (also Name, Geburtsdatum usw.) müssen Sie machen; sobald Sie mehr sagen, liegt darin bereits eine Angabe zur Sache!
- Vorsichtig, Falle! Gelegentlich akzeptieren Vernehmungsbeamte vordergründig Ihr Schweigerecht, vermerken dies auch auf dem Vernehmungsprotokoll, beiläufig außerhalb der offiziellen Vernehmung werden dann aber Fragen gestellt, die vollständig zu Ihren Lasten verwertbar sind.


C. Zum Autor

Rechtsanwalt Dr. Norbert Beital verteidigt in Strafsachen seit 20 Jahren in Berlin. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Beital im Bereich des Strafrechtes auch als Fachbuchautor sowie Dozent tätig. Als ehemaliger Leiter einer Polizeidienststelle ist ihm die praktische Ermittlungsarbeit bekannt. 

02/2010
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    Ein Rechtsanwalt aus Berlin
    Michael Riemer
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Baurecht
  • Michael Riemer ist Mitglied der Kanzlei Wittik & Riemer aus Treptow-Köpenick. Ihre Adresse lautet:
    Wittik & Riemer
    Bölschestr. 83
    12587 Berlin
    Über sich:
    „Nichts ist uns wichtiger als Ihr Recht. Dafür arbeiten wir, wenn es sein muss, rund um die Uhr.