Das neue Verfahren in Familiensachen

von berliner-anwalt.de
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Am 01.09.2009 ist das ‚Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit(FamFG) in Kraft getreten. Das Gesetz ändert die Familiensachen grundlegend.

Die Änderungen betreffen das Ehescheidungsverfahren mit seinen Folgesachen, wie Hausratsauseinandersetzungen und Regelungen zur Ehewohnung, den Versorgungs- und Zugewinnausgleich, das Sorgerechts- und Umgangsverfahren, Abstammungs-, Adoptions- und andere Kindschaftssachen sowie auch alle Unterhaltsverfahren.

Die Änderungen dienen der Vereinfachung und insbesondere der Verkürzung der Verfahren, was im Interesse der Parteien und zum Wohl der Kinder ist.

Damit in Zusammenhang steht die seit dem 01.01.2010 gültige neue Düsseldorfer Tabelle. Jeder alte Unterhaltstitel, egal ob Kindes- oder Ehegattenunterhalt, sollte anwaltlich geprüft werden. Durch eine Klage kann die Änderung der früheren Zahlbeträge erreicht werden.

Die familienrechtlichen Verfahren finden künftig in einem sogenannten ‚großen Familiengericht‘ sowohl im Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, im Amtsgericht Pankow-Weißensee und zusätzlich im Amtsgericht Schöneberg statt. Die personelle Besetzung dieser Gerichte wurde verbessert und deren Aufgabenbereiche erweitert.

Die meisten familienrechtlichen Streitigkeiten sind nach wie vor nur mit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt möglich. Eine Online- Ehescheidung wird es auch weiterhin nicht geben.

Lassen Sie sich dazu beraten!

12/2010
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Die Autorin
Rechtsanwältin
Helga Nachtigall
  • Arzthaftungsrecht
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