Die Hamburger Sparkasse ist zur Zahlung von Schadensersatz an eine Kleinanlegerin verurteilt worden

von berliner-anwalt.de
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Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse zum Schadensersatz an eine Kleinanlegerin  verurteilt. Die Hamburger Sparkasse muss an die Klägerin/Kleinanlegerin Schadensersatz zahlen und die verkauften Lehmann Brothers Zertifikate zurücknehmen. Im wesentlichen begründete das Gericht das Urteil damit, dass die Bank die Anlegrin bei der Anlageberatung nicht über die Handelsspanne, die die Bank wegen des Kaufs dieser Zertifikate realisieren würde, aufgeklärt hat. Demnach war es der Kundin nicht möglich zu beurteilen, ob die Bank sie kundenorientiert oder auch mit Blick auf das eig.Umsatzinteresse beraten hat. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Sparkasse über die Handelsspanne aufklären müssen, um auf einen möglichen Interessenkonflikt zwischen der kundenorientierten Beratung und dem eigenen Absatzinteresse hinzuweisen.
In einer Reihe von Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (so genannte Kick Back Urteile) die Pflicht der Bank angenommen, dass die Bank im Zusammenhang mit der Beratung darauf hinzuweisen hat, wenn sie eine Rückvergütung oder Provision erhält. Diese Rechtsprechung übertrug das Landgericht Hamburg auf den vorliegenden Fall.


Rechtsanwältin Gabriela Althoff
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08/2009
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