Die Ferienzeit steht bevor und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Verkehrsteilnehmer in Berlin und Brandenburg wieder einmal die Kassen der Behörden füllen sollen. Und damit nicht genug. Allein für Brandenburg ist das Innenministerium gefordert, im Jahr 2010 ca. 49,5 Mio € Verwarn- und Bußgelder dem Landeshaushalt zuzuführen. Für das ewig klamme Berlin mag man die Zahlen gar nicht wissen wollen.
Die Polizei ist gefordert und fordert: Und zwar von Ihnen! Beliebte Masche, neben vielen anderen, ist es, Ihnen ein geblitztes Foto, und zwar zu absolut überzogenen Konditionen, verkaufen zu wollen mit der Behauptung, die Person auf dem Foto wären Sie. Und die Preisliste (besser bekannt als Bußgeldkatalog) zu diesem Angebot wurde dazu noch zum Februar 2009 erheblich nach oben korrigiert.
Die Ordnungshüter bedienen sich bei ihrem ungefragten Fotoshooting gerne besonderer Lasertechnik. Und dort, wo Technik von Menschen eingesetzt wird, treten vielfach Fehler auf. Nach einer Studie des VTU sollen bis zu 80% der untersuchten Geschwindigkeitsmessungen fehlerhaft sein (vgl. Spiegel Online v. 16.3.09). Stellen Sie die behauptete Ordnungswidrigkeit also kritisch in Frage, zumal Sie Ihre „Spende“ eher selten von der Steuer abgesetzt bekommen. Gerade im S-Bahn-Chaos Berlin dürfte der Verzicht auf den eigenen PKW ebenso wenig attraktiv für Sie sein.
Lassen Sie die (Verwarn-) Angebote und Bußgeldforderungen durch Ihren Anwalt prüfen, dessen Kosten überwiegend von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Dieser nimmt Akteneinsicht und beurteilt, ob ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid Aussicht auf Erfolg hat. Vielfach ergeben sich schon aus der Akte technische und formale Fehler. Handeln Sie rechtzeitig in der angegebenen Rechtsmittelfrist, bevor Sie das angebotene Foto nehmen müssen, egal ob Sie es nun wollen oder nicht. Gerne berate ich Sie zu allen Fragen und übernehme für Sie die Korrespondenz mit den Behörden und Ihrer Versicherung.