Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder
juristischen Personen) untereinander regelt.
Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht oder Zivilrecht werden oft synonym zum Privatrecht verwendet, bezeichnen aber genau genommen nur einen Teil desselben.
Das Privatrecht gliedert sich:
in das allgemeine Privatrecht, auch bürgerliches Recht oder Zivilrecht genannt
und
in das sonstige Privatrecht oder Sonderprivatrecht.
Wir gehen täglich, oftmals unbewusst eine Reihe von Verträgen ein (Kauf der Lebensmittel, Kauf von Fahrausweisen u. a.).
Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, d. h., es bleibt den Vertragsparteien überlassen, ob sie einen schriftlichen Vertrag abschließen oder der Vertrag allein durch das Handeln zustande kommt und wirksam wird.
Je umfangreicher und wertiger das abzuschließende Geschäft ist, um so komplexer sind die vertraglichen Beziehungen.
Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber für einige Verträge die Einhaltung von Formvorschriften vor.
So ist es Vorschrift, dass z. B. ein Grundstückskaufvertrag notariell abgeschlossen werden muss.