Kurzarbeit in der Krise

von berliner-anwalt.de
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Aufgrund der wirtschaftlichen Situation vieler Unternehmen sind bereits viele Beschäftigte von ihren Arbeitgebern in die Kurzarbeit geschickt worden. In diesem Fall wird als finanzielle Unterstützung dass konjunkturelle Kurzarbeitergeld gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsausfälle aus wirtschaftlichen Gründen resultieren und das Arbeitsentgelt bei mindestens einem Drittel der Belegschaft um mehr als 10 % gekürzt wird. Der Arbeitgeber reduziert die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter und zahlt nur für die tatsächlich reduzierte Arbeitsleistung. So kann das Unternehmen die Lohnkosten senken und vorübergehende Auftragsrückgänge abfedern. Die Arbeitnehmer erhalten 60 % bzw. 67 % (mindestens ein Kind) des ausgefallenen Nettolohnes in Form von Kurzarbeitergeld. Seit dem 01.01.2009 kann Kurzarbeitergeld für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten beansprucht werden, bisher waren es lediglich 6 Monate. 

03/2009
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Die Autorin
Rechtsanwältin
Christiane Sudhoff
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