Zuzahlungsbefreiung

von berliner-anwalt.de
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Für Arznei- und Hilfsmittel, sowie für eine Reihe weiterer Leistungen innerhalb des Gesundheitswesens, müssen Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen Zuzahlungen aus eigener Tasche erbringen. In einigen Fällen kann man sich jedoch davon befreien. 

Eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente und Hilfsmitteln steht gesetzlich Versicherten zu, sobald sie die Belastungsgrenze erreicht haben. Diese Grenze beträgt 2 % des Bruttoeinkommens des gesamten Haushalts. Bei nachweislich chronisch kranken Personen liegt die Belastungsgrenze bei 1 % des Einkommens. 

Der Antrag auf Zuzahlungsbefreiung ist bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Dabei gibt es einen gesonderten Antrag für Personen mit chronischen Erkrankungen.

Sollten Sie weitere Fragen zum Medizinrecht oder Medizinprodukterecht haben, dann finden Sie einen fachlich versierten Anwalt in Berlin bei der lokalen Berliner Anwaltsuche Berliner-Anwalt.de. 
11/2010
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