Recht aktuell
Die Nutzung veralteter Widerrufsbelehrungen ist abmahnfähig
Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 13.10.2011, Az.: I-4 U 99/11
Die Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die auf nicht mehr existente Vorschriften der Verordnung über die Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Info) verweist, stellt einen Wettbewerbsverstoß und keine Bagatelle dar. Damit ist die Gefahr von Abmahnungen sowie einstweiligen Verfügungen groß. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 13.10.2011 entschieden.
Grundlage der Entscheid...
von Rechtsanwältin Katrin Freihof